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Neue Mitgliedschaft

Der Jahres-Beitrag für den Hauptverein fällt nur einmal an (unabhängig von der Anzahl der genutzten Abteilungen). Der Abteilungs-Jahresbeitrag fällt nur an, wenn das Mitglied in der jeweiligen Abteilung aktiv ist und wird mit dem Jahresbeitrag von Ihrem Konto abgebucht. Die Beiträge und Einzüge erfolgen in zwei Raten (01.02. und 01.05.) und sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Zahlung der fälligen Beiträge erfolgt über das beiliegende SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Beitragsermäßigungen (z.B. für Studenten, Schüler, Auszubildende, Rentner) gibt es nur auf Antrag! Bitte entsprechenden Nachweis beifügen!
Mit dem Beitritt erkenne ich die Satzung des SV Hegnach an. Zugleich gebe ich meine Einwilligung gemäß Bundesdatenschutzgesetz zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten. Änderungen sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen. Ich bin damit einverstanden, dass Fotos und Videos, die von mir bzw. meinem Kind gemacht werden, für die Vereinsarbeit verwendet werden können und z.B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des SV Hegnach auf der Vereinshomepage, sozialen Netzwerken oder Printmedien veröffentlicht und evtl. an die Medien(z.B. Zeitung) weitergegeben werden. Gegen diese Einwilligung kann ich nach Art. 21 Abs. 4 DS-GVO schriftlich Widerspruch einlegen.
Ein Austritt kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Austrittserklärung bis zum 01. 12. schriftlich dem Verein zugeht.